Aufnahmebedingungen (GAP)
- IV-Rente oder Antrag auf IV-Leistungen
(bei Wohnsitz ausserhalb des Kantons Aargau muss eine Rente vorliegen) - Mindestpensum von 50% (20 Std./Woche)
- Ausreichende körperliche und psychische Verfassung, um im jeweiligen Arbeitsfeld mitarbeiten zu können
- Es muss realistisch sein, dass der Mitarbeitende sich an der Produktion im jeweiligen Einsatzbereich beteiligen kann.
- Bestehende externe Betreuung (möglichst Behandlung).
Standort und Kontakt
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Wässermattstrasse 8
CH-5001 Aarau
Tel: 062 834 51 51
Fax: 062 834 51 55
E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.



