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Die Sozialfirma TRINAMO AG wird von den Gemeinden und dem Kanton massgeblich unterstützt. Trotzdem sind wir für die Realisierung von Projekten auf private Spenden angewiesen.

Die Sozialfirma TRINAMO AG ist vom Staat als gemeinnützig anerkannt und steuerbefreit. Beiträge von CHF 100.- und mehr sollten deshalb bei der direkten Bundessteuer und gemäss kantonaler Regelung bei der Staats- und Gemeindesteuer als Abzug geltend gemacht werden können.

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5000 Aarau 1

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